Vertragsbedingungen

Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Vermieterin Frau Ursula Robin. Jeder Kunde erkennt mit der Reservierungsanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen an.

1.        Anmeldung:

Mit der Buchung und der darauffolgenden Bestätigung durch den Vermieter wird ein Beherbergungsvertrag verbindlich abgeschlossen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Frau Robin schriftlich bestätigt werden.

2.        Anzahlung und Buchungsbestätigung

Die Anzahlung beträgt 250 EURO. Die Rechnung erhält der Mieter zusammen mit der Buchungs-bestätigung und einer Anfahrt-Beschreibung. Die Restzahlung ist 1 Monat vor Reisebeginn an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

3.        Besondere Bedingungen und Hinweise

Der Mieter hat die Wohnung mit dem darin befindlichen Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, sie angemessen sauber zu halten. Bei Mietende ist sie besenrein und abfallfrei zu übergeben. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter.

1 Kinderbett steht zur Verfügung.

Hunde sind ausdrücklich erwünscht, müssen aber auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Zahl und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Die Tiere müssen komplett geimpft und absolut ungezieferfrei sein. Für Verschmutzungen und Beschädigungen, sowie Belästigungen anderer Mieter/Hunde, haftet allein der Besitzer. Im Bereich der Gemeinschaftsflächen wie Parkplatz, Hofzugang und vor allem dem Hausflur besteht absoluter Leinenzwang. In diesem Bereich darf den Hunden nicht gestattet werden, sich zu lösen.

Dem Mieter steht das Recht zu, die Ferienwohnung, einschließlich Inventar und der Gebrauchsgegenstände bei pfleglicher Behandlung zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung und seinen Gästen angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als bei der Buchung angegeben und bestätigt worden ist. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart und schriftlich bestätigt. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen.

Ankunftszeit, sofern nicht anders vereinbart, ab 14.00 Uhr. Am Abreisetag müssen die Mietobjekte spätestens um 9.00 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten besenrein und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden.

Der Mieter verpflichtet sich, seine Ankunft dem Vermieter mitzuteilen, sofern dies nicht zur vertraglich geregelten Zeit geschehen kann.

4.        Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Frau Robin. Die Rücktrittserklärung muß grundsätzlich schriftlich erfolgen.

Die Rücktritts-Gebühr beträgt

bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises

ab 60. – 45 Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises

ab 44. – 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

ab 34. – 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises

jedoch mindestens 250 EURO.

Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.

Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.

5.        Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Beherbergungsvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen:

a.        ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung des Aufenthaltes trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten oder das seines Hundes andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.

b.        ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar durch höhere Gewalt, Krieg, Streik oder ähnlich zwingende Gründe erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigt der Vermieter den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt Frau Robin gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Frau Robin den Reisevertrag nach Punkt b), nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von Frau Robin entspricht.

6. Versicherung

Der Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen (zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung).

Eine Versicherung, die durch den Hund verursachte Schäden abdeckt, wird vorausgesetzt.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit. Für den Mieter und sein Eigentum ist keine Versicherung abgeschlossen.

7. Haftung

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Frau Robin für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb ihres Einflußbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Zugang und die Benutzung des Schwimmbeckens allein in der Verantwortung des Gastes liegen und auf eigene Gefahr erfolgen. Eine Haftung wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Auskünfte und Beschreibungen werden vom Vermieter nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit abgegeben. Eine eventuell entstehende Haftung von Frau Robin kann die vereinbarte Höhe des Mietpreises nicht überschreiten.

8. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung

Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten bzw. zu vermeiden. Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall unverzüglich an:

Frau Robin oder ihre Beauftragten Tel.: 04255-2563

damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen. Ansprüche sind Frau Robin gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Mietzeit geltend zu machen. Der Mieter kann nur dann eine Minderung des Mietpreises bzw. Schadensersatz verlangen, wenn er den Mangel nachweislich Frau Robin angezeigt und um Abhilfe gebeten hat und die vereinbarten Leistungen nicht erbracht wurden.

Sie können den Beherbergungsvertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen.

9. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Vermieter entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Villach. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den Bestimmungen des österreichischen Rechts und Gegenseitigkeitsabkommens (Hotelreglement).

 

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