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Vertragsbedingungen Die folgenden Hinweise und
Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Vermieterin
Frau Ursula Robin. Jeder Kunde erkennt mit der Reservierungsanmeldung für
sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen an. 1.
Anmeldung: Mit
der Buchung und der darauffolgenden Bestätigung durch den Vermieter wird ein
Beherbergungsvertrag verbindlich abgeschlossen. Die Korrektur von
offensichtlichen Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt
vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche
Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Frau Robin schriftlich bestätigt
werden. 2.
Anzahlung
und Buchungsbestätigung Die
Anzahlung beträgt
250 EURO. Die Rechnung erhält der Mieter zusammen mit der Buchungs-bestätigung und einer Anfahrt-Beschreibung. Die Restzahlung ist 1 Monat vor Reisebeginn an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
3.
Besondere
Bedingungen und Hinweise Der
Mieter hat die Wohnung mit dem darin befindlichen Inventar pfleglich zu
behandeln und ist verpflichtet, sie angemessen sauber zu halten. Bei Mietende
ist sie besenrein und abfallfrei zu übergeben. Die Endreinigung erfolgt durch
den Vermieter. 1 Kinderbett
steht zur Verfügung. Hunde sind
ausdrücklich erwünscht, müssen aber auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Zahl und
Größe bei der Buchung angemeldet werden. Die Tiere müssen komplett geimpft
und absolut ungezieferfrei sein. Für Verschmutzungen und Beschädigungen, sowie
Belästigungen anderer Mieter/Hunde, haftet allein der Besitzer. Im Bereich der
Gemeinschaftsflächen wie Parkplatz, Hofzugang und vor allem dem Hausflur
besteht absoluter Leinenzwang. In diesem Bereich darf den Hunden nicht
gestattet werden, sich zu lösen. Dem
Mieter steht das Recht zu, die Ferienwohnung, einschließlich Inventar und der
Gebrauchsgegenstände bei pfleglicher Behandlung zu benutzen. Der Mieter ist
für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist
verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen,
unverzüglich zu melden. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung und
seinen Gästen angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens
dem Mieter obliegt. Das
Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als bei der Buchung
angegeben und bestätigt worden ist. Die angegebene maximale Personenzahl
schließt auch Kinder und Kleinkinder ein, wenn nicht anders mit dem
Vermieter vereinbart und schriftlich bestätigt. Bei Überbelegung hat der
Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen. Ankunftszeit,
sofern nicht anders vereinbart, ab 14.00 Uhr. Am Abreisetag müssen die
Mietobjekte spätestens um 9.00 Uhr verlassen und dem Vermieter bzw. seinem
Beauftragten besenrein und im gleichen Zustand wie bei der Übernahme
übergeben werden. Der
Mieter verpflichtet sich, seine Ankunft dem Vermieter mitzuteilen, sofern
dies nicht zur vertraglich geregelten Zeit geschehen kann. 4.
Rücktritt Der
Mieter kann jederzeit vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung bei Frau Robin. Die Rücktrittserklärung muß grundsätzlich
schriftlich erfolgen. Die
Rücktritts-Gebühr beträgt bis
61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises ab
60. – 45 Tag vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises ab
44. – 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises ab
34. – 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises jedoch
mindestens 250 EURO. Bei späterem Rücktritt und bei
Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet. Terminänderungen
gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. 5.
Rücktritt
durch den Vermieter Der Vermieter kann vor
Reisebeginn vom Beherbergungsvertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den
Vertrag kündigen: a.
ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Mieter die Durchführung des Aufenthaltes
trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten oder das seines
Hundes andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. b.
ohne
Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise, bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbar durch höhere Gewalt, Krieg, Streik oder ähnlich zwingende
Gründe erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kündigt der Vermieter den
Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt Frau Robin
gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle
eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt Frau Robin den Reisevertrag nach
Punkt b), nach Reisebeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil
zurück, der den ersparten Aufwendungen von Frau Robin entspricht. 6. Versicherung Der Abschluß einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen (zusammen mit der Buchung,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung). Eine Versicherung, die
durch den Hund verursachte Schäden abdeckt, wird vorausgesetzt. Der Vermieter übernimmt
keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit. Für den Mieter
und sein Eigentum ist keine Versicherung abgeschlossen. 7. Haftung Der
Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes
für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung
des Vermieters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit Frau Robin für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen Verschulden eines Leistungsträgers
verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb ihres
Einflußbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen
usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung
(z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden,
insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen
klimatischen Verhältnisse bedingt sind. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß der Zugang und die Benutzung des Schwimmbeckens
allein in der Verantwortung des Gastes liegen und auf eigene Gefahr erfolgen.
Eine Haftung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Auskünfte und
Beschreibungen werden vom Vermieter nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch
ohne Gewähr für die Richtigkeit abgegeben. Eine eventuell entstehende Haftung
von Frau Robin kann die vereinbarte Höhe des Mietpreises nicht überschreiten. 8.
Mitwirkungspflicht, Gewährleistung Der Mieter ist
verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten bzw. zu vermeiden. Der Mieter ist
verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Stellen Sie am
Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in
diesem Fall unverzüglich an: Frau Robin oder ihre
Beauftragten Tel.: 04255-2563 damit geeignete Maßnahmen
ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls
die Leistungsstörung zu beseitigen bzw. Ersatz zu stellen. Ansprüche sind
Frau Robin gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Mietzeit geltend zu machen. Der Mieter kann nur dann eine Minderung des
Mietpreises bzw. Schadensersatz verlangen, wenn er den Mangel nachweislich
Frau Robin angezeigt und um Abhilfe gebeten hat und die vereinbarten Leistungen
nicht erbracht wurden. Sie können den
Beherbergungsvertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine
Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des
Mietobjektes erheblich beeinträchtigen. 9. Allgemeines Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit aller
Bedingungen zur Folge. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Rechtsverhältnis zwischen Besteller und Vermieter entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist Villach. Preisänderungen und Irrtümer bleiben
vorbehalten. Dieses Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich den
Bestimmungen des österreichischen Rechts und Gegenseitigkeitsabkommens
(Hotelreglement). |